Komplettes Feuerwerksverbot in Teilen der Altstadt-Fußgängerzone
Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle: „Die Gefahreneinschätzung der Polizei zeigt eindrücklich, dass die Situation am Marienplatz und in der Fußgängerzone bis zum Stachus nicht mehr länger verantwortet werden kann. Die Kombination aus enger Bebauung, dicht gedrängt stehenden Menschen, Alkohol und Pyrotechnik führte dazu, dass man sich nicht mehr sicher sein konnte, den Jahreswechsel im Herzen Münchens unbeschadet zu überstehen. Waagrecht gezielt in Menschenmengen hinein abgefeuerte Raketen waren in den vergangenen Jahren leider keine Seltenheit. Dieser konkreten Gefahr für öffentliche Sicherheit, Leben und Gesundheit soll das Feuerwerksverbot entgegenwirken.“
Böllerverbot in der Umweltzone innerhalb des Mittleren Rings
Außerdem ist das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen mit ausschließlicher Knallwirkung, also Silvesterknaller und Böller, am gesamten 31.12.2019 und am gesamten 1.1.2020 in der Umweltzone innerhalb des Mittleren Rings untersagt.
Grundlage ist ein Stadtratsbeschluss von Ende Juli – mit dem Ziel, mäßigenden Einfluss auf die negativen Begleiterscheinungen wie Lärm, Luftverschmutzung und Müll ausüben zu können.
Die bundesweite Verordnung zum Sprengstoffgesetz räumt den Kommunen die Möglichkeit eines solchen Verbots in dicht besiedelten Gebieten ein.
Keine Rechtsgrundlage für ein generelles Verbot in der ganzen Stadt
Damit sind die geltenden rechtlichen Vorgaben weitgehend ausgeschöpft. Eine Rechtsgrundlage für ein generelles Abbrennverbot von Pyrotechnik jeder Art im gesamten Stadtgebiet besteht derzeit nicht.
Die Regelungen und Geltungsbereiche des kompletten Feuerwerksverbots in der Altstadt-Fußgängerzone und des Böllerverbots in der Umweltzone innerhalb des Mittleren Rings wurden vom Kreisverwaltungsreferat nach Stadtratsbeschluss ausgearbeitet und in zwei Allgemeinverfügungen bekanntgegeben.
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