Der vom Freistaat Bayern beschaffte Gebläseanzug wird eingesetzt bei der Dekontamination von Verletzten im Nassbereich, zum Schutz von medizinischem Personal in kontaminierten Bereichen sowie bei der Probenahme und der Feldanalyse der Analytischen Taskforce.
Das Wirkprinzip ist vergleichbar mit dem der Spritzschutzkleidung mit Filterbetrieb, da die zum Aufblasen des Anzuges angesaugte Luft ebenfalls gefiltert wird. Jedoch ist aufgrund der fehlenden Maske der Tragekomfort höher, wodurch ununterbrochene Einsatzzeiten bis zu vier Stunden möglich sind, Brillen- und Bartträger problemlos damit arbeiten können und der Träger keine G26 benötigt.